DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-23 |
Der nachfolgende Beitrag schließt an PersV 2021, 132 ff. und gibt einen Überblick über in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 ergangene Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen aus dem Bereich der soldatischen Beteiligung. Die Darstellung hat ihren Schwerpunkt diesmal auf den Beteiligungsrechten und Wahlanfechtungsgründen. Sie erhebt nicht den Anspruch abschließend zu sein, sondern erfolgt nach ausgewählten thematischen Schwerpunkten.
Der Beschluss des OVG Niedersachsen vom 3.8.2023 – 13 FEK 36/23 – (abgedruckt in diesem Heft ab S. 84) ist, soweit ersichtlich, die erste ausführliche gerichtliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine Personalvertretung, die die Dauer eines vor einem VG ausgetragenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens als unangemessen empfindet, dagegen mit Erfolg gemäß § 198 GVG vorgehen kann.
Der Beitrag zeigt die zentralen Entwicklungen sowie Probleme von Nebentätigkeit und Hochschulrecht auf. Ein Augenmerk liegt dabei auf den nach wie vor bestehenden Dysfunktionalitäten.
BGH, Urt. v. 5.10.2023 – RiZ (R) 1/23 –
mit Anmerkung von Dr. Eberhard Baden, abgedruckt in diesem Heft ab S. 75.
BVerwG, Urt. v. 13.7.2023 – 2 C 3.22 –
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.11.2023 – 5 ME 109/23 –
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 3.8.2023 – 13 FEK 36/23 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Prof. Dr. Timo Hebeler, PersV 2024, 57 (in diesem Heft).
OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.9.2023 – 5 A 10132/23.OVG –
VG München, Beschl. v. 10.10.2023 – M 20 P 23.1359 –
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