| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-01-01 |
Im Gegensatz zum Bund sind einige Bundesländer dazu übergegangen, die Personalratsarbeit durch die Übertragung von Personalratsaufgaben auf den Vorstand und Ausschüsse des Personalrats sowie durch Erleichterungen der Geschäftsführung effektiver zu gestalten. In der Praxis wird es sich erweisen müssen, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Aufgabendelegation tatsächlich den gewünschten Entlastungseffekt haben oder ob damit nicht eine problematische Entmachtung der Personalvertretungen verbunden ist.
Vor gut 10 Jahren leitete die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006 zum „Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ einen Prozess ein, dessen Auswirkungen auf Gesetzgebung und Verwaltungshandeln seinerzeit nur in groben Umrissen erkennbar waren. Mit zahlreichen Erweiterungen und Verbesserungen ist das Programm mittlerweile ein zentraler Baustein der Bundespolitik und hat in den Folgejahren die Diskussion auch in einigen Ländern angestoßen. Auch auf EU-Ebene gab und gibt es zahlreiche Initiativen zur besseren Rechtsetzung.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.6.2016 – OVG 61 PV 9.15 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.6.2016 – OVG 61 PV 4.15 –
VG Berlin, Beschl. v. 10.6.201 6 – VG 60 K 15.15 PVL – (rkr.)
OVG LSA, Beschl. v. 3.5.2016 – 5 L 3/14 –
OVG LSA, Beschl. v. 3.5.2016 – 5 L 6/15 –
OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 19.5.2016 – 5 B 10334/16.OVG –
BVerwG, Urt. v. 17.3.2016 – 2 C 2.15 –
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