DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tariflich e Regelung nicht besteht, ggf. durch Abschluss von Dienstvereinbarungen über die Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens mit zu bestimmen (§ 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG). In den Landespersonalvertretungsgesetzen finden sich weit überwiegend Regelungen, die mit § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG übereinstimmen. Der Terminus „betriebliches Vorschlagswesen“ hatte früher zu der unzutreffenden Auffassung geführt, dass das Beteiligungsrecht nur für Betriebsverwaltungen wie z. B. Bundesbahn oder Bundespost gilt. Diese der h. M. widersprechende Auffassung wurde aber von Fischer/Goeres/Gronimus zwischenzeitlich aufgegeben.
Immer wieder taucht bei Personalratsmitgliedern auf Dienstreisen die Frage nach der Höhe ihres Tagegeldes auf. Der hierzu ergangene, aktuelle Beschluss des OVG Niedersachsen vom 11. Februar 2009 (17 LP 13/07) ruft die eindeutige Rechtslage in Erinnerung und bestätigt die bisherige Rechtsprechung.
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Stellenpools und zentralen Personalvermittlungsstellen werden häufig auch die in den jeweiligen Ländern bestehenden Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen stark eingeschränkt. In diesem Beitrag wird die Rechtmäßigkeit dieser Mitbestimmungseinschränkungen näher unter die Lupe genommen.
OVG LSA, Beschl. v. 15. 4. 2009 – 5 L 3/08 –
OVG LSA, Beschl. v. 15. 4. 2009 – 5 L 5/08 –
BVerwG, Beschl. v. 17. Februar 2009 – 1 WB 17.08 –
BVerwG, Beschl, v. 28. Mai 2009 – 6 PB 11.09 –
BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 6. Februar 2009 – BVerwG 6 P 2.09 –
BAG, Urt. v. 22. Januar 2009 – 6 AZR 78/08 –
BAG, Urt. v. 18. März 2009 – 4 AZR 79/08 –
BAG, Urt. v. 14. Januar 2009 – 3 AZR 427/07 –
HessVGH, Beschl. v. 25. 06. 2009 – 22 A 1895/08.PV –
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