DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-25 |
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtsquellen des Personalvertretungsrechts des Bundes und eröffnet eine Perspektive auf dessen Vernetzung mit höherrangigem Recht, dem Verfassungsrecht, und allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie dem einfachgesetzlichen Recht, dem Allgemeinen Beamtenrecht. Dabei zeigt er auf, dass diese Rechtsmaterien die rechtlichen Gründungspfeiler des Bundespersonalvertretungsrechts bilden. Hierbei werden der im Grundgesetz niedergelegte Personalvertretungsgrundsatz, Grundrechte, das dort ausgebildete Staatsrecht, der Grundsatz der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und darüber hinaus der allgemeine Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben sowie § 117 BBG als bundespersonalvertretungsrechtliches Fundament identifiziert, das vom BPersVG konkretisiert wird.
Der Beitrag schließt an die Abhandlung in PersV 2022, 369 ff. an, der den Gnadenerweis thematisierte. Neben einer detaillierten Darstellung des Wiederaufnahmeverfahrens werden Gnade und Wiederaufnahme abschließend mit einer übergreifenden Sichtweise verortet und bewertet.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.5.2022 – 5 ME 134/21 –
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 4.5.2022 – 5 ME 154/21 –
BayVGH, Beschl. v. 5.4.2022 – 18 P 21.1067 –
VG Hannover, Beschl. v. 29.6.2022 – 16 A 4420/20 –
VG Magdeburg, Beschl. v. 19.4.2022 – 17 A5/20 MD –
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