DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-25 |
Der Bundesgesetzgeber hat in § 80 Abs. 1 Nr. 17 BPersVG erstmals ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschriebenen Durchführung des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (BEM) begründet. Es stellt sich dabei vor allem die Frage, um welche Regelungsbereiche es sich dabei handelt und bei welchen Punkten dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht zukommt.
Der Beitrag stellt überblickartig dar, welche Verhaltensweisen von Personalratsmitgliedern Straftatbestände erfüllen können.
Die dienstliche Beurteilung spielt stets die Hauptrolle für den Beamten und sein dienstliches Fortkommen, zumindest, solange er im Staatsdienst verbleibt. Dienstliche Beurteilungen in Form von Regel- oder auch Anlassbeurteilungen sind und bleiben für die Karriere eines Beamten von grundlegender Bedeutung, da die Besetzung von Beförderungsdienststellen dem Grundsatz der Bestenauslese folgt, in deren Rahmen die vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen die primäre Erkenntnisquelle darstellen.
BVerwG, Beschl. v. 29.4.2021 – 1 WRB 1.21 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 426.
BVerwG, Beschl. v. 28.6.2021 – 5 PB 10.20 –
OVG Bremen, Beschl. v. 30.6.2021 – 6 LP 48/20 –
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.5.2021 – 6 L 3/20 –
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.7.2021 – 4 B 14.19 –
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: