DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-27 |
Der Beitrag untersucht die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen aus dem Blickwinkel von Personalvertretungen und wählt hierzu unterschiedliche Perspektiven: Zunächst geht es darum, die Handlungssicherheit von Gremien in der förmlichen Beteiligung an der Erstellung oder Änderung von Beurteilungsrichtlinien durch eine Darstellung der rechtlichen Prüfsteine und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu erhöhen. In einem weiteren Abschnitt werden die Auslegungs- und Anwendungsprobleme in der Beurteilungspraxis näher betrachtet.
„Personalvertretungsrecht ist Organisationsfolgerecht.“ Dieses Mantra des Rechtsgebiets ist ebenso häufig zitiert wie problembeladen. Das Zitat setzt voraus, dass die Verwaltungsorganisation klar und eindeutig ist. Folgerichtig wird es schwierig, wenn die Organisation zweifelhaft ist.
VG Berlin, Beschl. v. 10.9.2019 – 71 K 4.19 PVB –
BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 – 5 P 2/18 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2019 – 60 PV 5.18 –
BVerwG, Beschl. v. 4.4.2019 – 2 B 32/18 –
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: