DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-27 |
Der Beitrag untersucht die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen aus dem Blickwinkel von Personalvertretungen und wählt hierzu unterschiedliche Perspektiven: Zunächst geht es darum, die Handlungssicherheit von Gremien in der förmlichen Beteiligung an der Erstellung oder Änderung von Beurteilungsrichtlinien durch eine Darstellung der rechtlichen Prüfsteine und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu erhöhen. In einem weiteren Abschnitt werden die Auslegungs- und Anwendungsprobleme in der Beurteilungspraxis näher betrachtet.
„Personalvertretungsrecht ist Organisationsfolgerecht.“ Dieses Mantra des Rechtsgebiets ist ebenso häufig zitiert wie problembeladen. Das Zitat setzt voraus, dass die Verwaltungsorganisation klar und eindeutig ist. Folgerichtig wird es schwierig, wenn die Organisation zweifelhaft ist.
VG Berlin, Beschl. v. 10.9.2019 – 71 K 4.19 PVB –
BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 – 5 P 2/18 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2019 – 60 PV 5.18 –
BVerwG, Beschl. v. 4.4.2019 – 2 B 32/18 –
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