| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-11-27 |
Die Verselbstständigung von Dienststellenteilen mit eigenen örtlichen Personalräten mit Fortbestehen der Hauptdienststelle und sich ergänzenden oder überschneidenden Kompetenzen erfordert Zuständigkeitsregelungen für das Verhältnis zueinander. Bund und Länder haben insoweit unterschiedliche Lösungswege festgelegt. Im zweiten Teil stellt der Aufsatz einerseits diese dar, zeigt zum anderen aber auch die Probleme und einzelnen Notwendigkeiten für Regelungen auf.
Im Jahr 2017 ist die politische und rechtliche Diskussion über die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamter durch sie betreffende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg neu belebt worden. Der Beitrag beantwortet die Fragen, ob die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Bundesland Niedersachsen an der Höhe der Besoldung niedersächsischer Beamter gemessen werden kann oder ob die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamter deren Voraussetzung ist und inwieweit für den niedersächsischen Gesetzgeber in Hinblick auf die Amtsangemessenheit der Alimentation niedersächsischer Beamter Handlungsbedarf besteht.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.7.2017 – PL 15 S 565/16 –
BAG, Beschl. v. 18.7.2017 – 1 ABR 15/16 –
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.7.2017 – PL 15 S 86/16 –
BAG, Urt. v. 27.6.2017 – 9 AZR 851/16 –
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