| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.07 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1868-7857 | 
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 | 
| Veröffentlicht: | 2014-06-20 | 
Zur Behandlung dienststellenübergreifender Fragen streben Personalvertretungen vielfach eine Koordinierung ihrer Arbeit über Arbeitsgemeinschaften an, teils auf örtlicher Ebene, teils ressortübergreifend. Die Rechtsprechung hat derartige Arbeitsgemeinschaften ohne konkrete gesetzliche Aufgaben traditionell eher misstrauisch beäugt, und dabei auch die Erzeugung von Ansprüchen auf Reisekostenvergütung und Dienstbefreiung geargwöhnt. Zunehmend erweisen sich die Arbeitsgemeinschaften jedoch als wichtiger Notbehelf zur Schließung von Beteiligungslücken. Etliche Landesgesetzgeber haben sie ausdrücklich gesetzlich verankert, was die Rechtslage im Bund und in den übrigen Ländern für die Personalräte indes zusätzlich kompliziert.
Obwohl das Bundespersonalvertretungsgesetz die Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologien, die zu umwälzenden Reformen in der Gesellschaft und der Verwaltung geführt haben, konsequent negiert, besteht ein großes Bedürfnis, die neuen IT-Techniken in der Personalratsarbeit einzusetzen. Der Beitrag zeigt die bestehenden Einsatzmöglichkeiten und die Probleme insbesondere bei der Durchführung der Personalratssitzungen und der Beschlussfassung auf.
VerwG, Beschl. v. 11.3.2014 – 6 P 5.13 –
Beschl. v. 17.3.2014 – 6 P 8.13 –
HessVGH, Beschl. v. 26.11.2013 – 22 A 2075/12.PV –
BVerwG, Beschl. v. 30.10.2013 – 6 PB 19.13 –
OVG NW, Beschl. v. 27.3.2014 – 20 A 959/13.PVB – (n.rkr.)
BVerwG, Beschl. v. 17.12.2013 – 1 WB 51.12 –
      Mit dem Beschluss vom 17.12.2013 entfaltet und verstärkt (diesmal) der 1. Wehrdienstsenat des BVerwG die besondere Bedeutung des „grundrechtsgleichen Rechts“ aus Art. 33 Abs. 2 GG im öffentlichen Dienst insgesamt.
    
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