Der Dienstsitz des Bundesministeriums für Verteidigung in Berlin ist personalvertretungsrechtlich lediglich eine Nebenstelle oder Teil des Bundesministeriums der Verteidigung im Sinne von § 6 Abs. 3 BPersVG. Daher bedarf es zur Begründung eines eigenständigen Personalrats in Berlin eines Beschlusses der Mehrheit der Beschäftigten.
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