1-Euro-Jobs als Einstellung/Eingliederung in die Dienststelle VG Ansbach, Beschl. v. 13. Dezember 2005 – AN 8 P 05.02666 und AN 8 P 05.03475
Die Einstellung in eine sog. Ein-Euro-Arbeitsgelegenheit ist nach bayerischem Personalvertretungsrecht mitbestimmungspflichtig, da wegen der Eingliederung in die Dienststelle eine Einstellung i. S. des Art.75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPersVG vorliegt.
Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BayPVG.
§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II.
§ 261 SGB III.
VG Ansbach, Beschl. v. 13. Dezember 2005 – AN 8 P 05.02666 und AN 8 P 05.03475
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