DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-02 |
Der Beitrag unterzieht die Figur der „Besonderheiten des öffentlichen Rechts“ im Personalvertretungsrecht einer kritischen Würdigung. Die historische Entwicklung von BetrVG und BPersVG führt zu der These, dass der Gesetzgeber etwaigen Besonderheiten des öffentlichen Rechts im Gesetzestext des BPersVG Rechnung getragen hat.
Der Beitrag zeigt auf, welche BPersVG-Vorgaben für den Landesgesetzgeber zum Jahreswechsel 2024/2025 entfallen sind und welche praktischen Konsequenzen damit einhergehen. Es werden ferner Überlegungen dazu angestellt, ob und ggf. welche Aktivitäten durch den zukünftigen Landesreformgesetzgeber zu erwarten sind.
Der Beitrag behandelt die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen und stellt dies in den Zusammenhang mit der Durchsetzung der Interessen des Personalrats und der Regelung von Konflikten zwischen dem Personalrat und dem Leiter der Dienststelle.
BVerwG, Urt. v. 23.5.2024 – 2 WD 13/23 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Klaus Krebs und Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 30.
BAG, Urt. v. 12.6.2024 – 7 AZR 203/23 –
ArbG Gera, Urt. v. 17.9.2024 – 3 Ca 400/24 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.9.2024 – 6 B 599/24 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.11.2024 – OVG 60 PV 2/24 –
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