DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-22 |
In Brandenburg ist ein Gesetz in Kraft getreten, das einen sogenannten „Verfassungstreue-Check“ vorschreibt, um Verfassungsgegner aus der Beamtenschaft fernzuhalten. Weil dabei aber Informationen des Verfassungsschutzes verwendet werden sollen, war das neue Gesetz vor seinem Zustandekommen hoch umstritten und bleibt es auch nach seinem Inkrafttreten.
Führt erst die den Staat delegitimierende Wirkung reichsbürgertypischer Aktivitäten dazu, dass diese als Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) anzusehen sind? Oder können entsprechende Aktionen von Staatsdienern bereits unabhängig von einer solchen Wirkung als eine Betätigung gegen die fdGO qualifiziert werden? Ein neues Urteil des BVerwG bietet Anlass, diese Frage im Rahmen eines Besprechungsaufsatzes zu beleuchten.
Der Beitrag nimmt die Vorschrift des § 76 BPersVG in den Blick und stellt diese in den Kontext mit dem Mitbestimmungsverfahren nach § 70 Abs. 1 BPersVG. Er analysiert die Sonderstellung dieser Bestimmung und verdeutlicht deren Ausnahmeregelung für den Ablauf des Mitbestimmungsverfahrens zwischen Dienststelle und Personalrat, die von der Zustimmung des Personalrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme absieht.
BVerwG, Urt. v. 15.8.2024 – 2 WD 6/24 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Prof. Dr. Andreas Nitschke, PersV 2025, 59 (in diesem Heft).
BVerwG, Urt. v. 5.9.2024 – 2 A 8/23 –
BVerwG, Beschl. v. 5.9.2024 – 2 C 14/23 –
VGH Bayern, Beschl. v. 10.6.2024 – 17 P 23/1078 –
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 2.10.2024 – 12c L 1545/24.PVL –
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