| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-10-22 |
Der Beitrag befasst sich mit der bundespersonalvertretungsrechtlichen Befangenheitsregelung des § 41 BPersVG und deren Nähe und Verknüpfung zum VwVfG. Er beleuchtet sie unter dem Blickwinkel der entsprechenden verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelung der §§ 20, 21 VwVfG.
Der Beitrag befasst sich mit dem in der jüngeren Vergangenheit eingeführten Teilzeitreferendariat. Zunächst wird der rechtliche Hintergrund auf Bundesebene erläutert, gefolgt von einer detaillierten Analyse der spezifischen Ausgestaltungen des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit in den einzelnen Bundesländern.
BVerwG, Beschl. v. 11.4.2024 – 5 P 9/22 –
BVerwG, Beschl. v. 11.4.2024 – 5 P 10/22 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.5.2024 – 34 A 2103/23.PVL –
VG Hannover, Beschl. v. 16.7.2024 – 17 A 966/24 –
VG Köln, Beschl. v. 6.5.2024 – 33 L 766/24.PVB –
VG Köln, Beschl. v. 3.9.2024 – 33 K 2606/24.PVB –
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