| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-04-23 |
Der Beitrag erstreckt sich auf die Behandlung der Vertrauensformel der Zusammenarbeitsklausel des § 2 Abs. 1 BPersVG und ihren Regelungsgsgehalt im Hinblick auf die sich hieraus ergebende gemeinsame Dialogverpflichtung des Personalrats und des Dienststellenleiters.
Für den kundigen Beobachter sind Entscheidungen des Beamtenrechtssenats des BVerwG mit A-Aktenzeichen (bzw. im Eilrechtsschutz mit VR-Aktenzeichen) regelmäßig von besonderem Interesse: Dies sind Verfahren, in denen das BVerwG gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO in Beamtenrechtssachen des Bundesnachrichtendienstes ausnahmsweise als erste und einzige Instanz zu urteilen, also in einem Bereich die „Arbeit“ zu leisten hat, die normalerweise die Instanzgerichte zu erbringen haben.
BVerwG, Beschl. v. 25.9.2024 – 2 VR 1/24 –
VG Sigmaringen, Urt. v. 16.1.2025 – DL 12 K 2486/24 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 226
VG Göttingen, Beschl. v. 8.1.2025 – 3 B 307/24 –
BVerwG, Beschl. v. 22.10.2024 – 5 P 8.23 – mit Anmerkung von Christian Rothländer, abgedruckt in diesem Heft ab S. 234
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.1.2025 – 17 LP 3/24 –
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