Die sechsmonatige Abordnung eines Mitglieds des Polizei-Hauptpersonalrats an das Staatsministerium des Innern im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst führt zum Erlöschen der Mitgliedschaft in dieser Personalvertretung. Eine solche ausnahmslos vorgesehene Abordnung verstößt für am Auswahlverfahren teilnehmende Mitglieder des Polizei-Hauptpersonalrats gegen das Benachteiligungsverbot des § 8 Sächs-PersVG (§ 8 BPersVG).
Art. 26 SächsVerf.
§§ 68, 29 Abs. 1 Nr 4, 14, 13, 8 SächsPersVG.
SächsOVG, Beschluss v. 27. 0 4. 2010 – PL 9 A 453/08 – (Rechtsbeschw. zugelassen) –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-01 |
Seiten 24 - 29
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