a) Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein als Dienststellenleiter b) Beteiligung eines Beschäftigten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, BVerwG, Beschl. v. 22. März 2006 – 6 P 10.05 –
1. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ist Dienststellenleiter nach § 8 Abs. 5 Satz 1 MBG SH.
2. Streiten Dienststelle und Personalrat im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren darüber, ob eine bestimmte Beschäftigte leitende Angestellte nach § 84 Abs. 1 MBG SH ist, so ist diese Beschäftigte nicht am Verfahren zu beteiligen.
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