§ 123 VwVO.
§ 27 BBG.
§ 55 Abs. 2 BPersVG.
Einem Beamten steht allenfalls ein Anspruch auf ermessensfehlerfreier Entscheidung über seinen Antrag auf Verlängerung einer Abordnung zu, so dass der Beamte die Verlängerung der Abordnung nicht beanspruchen kann. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beamte Mitglied des Personalrats ist und mit dem Ende der Abordnung diese Mitgliedschaft erlischt.
(Redaktionelle Leitsätze aus den Entscheidungsgründen)
BayVGH, Beschl. v. 22 2.2022 – 6 CE 21.2766 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: