Das Streikverbot für Beamte in Deutschland entspricht einer jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der überwiegenden Literatur. Kritische Stimmen konnten sich bislang nicht durchsetzen. Doch nun kommt durch die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Bewegung in die Debatte. Gestützt auf das Urteil Enerji Yapi-Yol Sen/ Türkei haben mittlerweile deutsche Verwaltungsgerichte Streikmaßnahmen von beamteten Lehrern als jedenfalls disziplinarrechtlich nicht verfolgbar angesehen. Ob das Urteil des EGMR ohne weiteres auf das deutsche Recht übertragen werden kann, ist aber fraglich.
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