Die „neueren“ Gleichstellungsgesetze der Jahre von 2013 bis 2019, auf deren wesentliche Grundzüge schon in PersV 2020, 293 eingegangen wurde, brachten ein gestärktes Gleichstellungsbeauftragtenamt hervor. Mit neu geschaffenen und weiter ausgebauten Klagerechten kam es auch vermehrt zu neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Diesen Rechtsentwicklungen widmet sich dieser Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-25 |
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