Der bayerische Gesetzgeber hat nach einem langen Gesetzgebungsverfahren, das sich über mehrere Jahre streckte, das bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert. Mit der Reform geht, neben einigen Konkretisierungen, auch eine zentrale Neuausrichtung der Ziele und Instrumente des bayerischen Gleichstellungsgesetzes einher. Mit Gesetz vom 8.7.2025 (veröffentlicht am 15.7.2025 in GVBl 2025, 206) wurde das BayGleiG jüngst geändert und ist am 16.7.2025 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die Vorstellung einiger wesentlicher Eckpunkte der Neuerungen und geht auch auf aktuelle rechtspolitische Entwicklungen ein.
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