In jüngster Vergangenheit kam es zu mehreren gesetzlichen Neuerungen auf Bundesebene, die verschiedenste Änderungen im Gleichstellungsrecht des öffentlichen Dienstes mit sich brachten. Im Fokus der einschlägigen Rechtsprechung standen zuletzt Fragen der Beteiligung und der Verschwiegenheit der Gleichstellungsbeauftragten sowie auch die geschlechtergerechte Sprache. Dieser Beitrag widmet sich den aktuellen rechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Gleichstellungsrecht des öffentlichen Dienstes vor allem der Jahre 2020 und 2021. Der Aufsatz führt die Beiträge in der PersV 2021, 293 ff., 324 ff. fort, welche sich auf den Zeitraum von 2013 bis 2019 bezogen.
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