Der Beitrag setzt sich mit neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung des für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) zuständigen 2. WD-Senats des BVerwG auseinander. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die sog. Regelmaßnahme („Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen“) des jeweiligen Dienstvergehens gerichtet, die teilweise neu bzw. erstmals bestimmt wird. Außerdem kommen Auslegungsfragen und deren Klärung, etwa im Rahmen der Verfassungstreuepflicht und der Pflicht zur Kameradschaft, sowie mögliche Konsequenzen überlanger Gerichtsverfahren zur Sprache.
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