Seit Anfang 2002 ist das neue Bundesdisziplinarrecht, das Bundesdisziplinargesetz (BDG) 2001, in Kraft; seither hat sich das Disziplinarrecht in Bund und Ländern weiterentwickelt und Fragen aufgeworfen. Hierzu sollen folgend einige Themen behandelt werden, um zu informieren und Diskussionsstoff zu vermitteln. Auf ministeriell durch vorhandene Überlegungen, erkannte Mängel des BDG zu beseitigen, kann hier nicht eingegangen werden, weil diese noch keine abschließende Form erhalten haben.
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