Anhörung des Personalrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit, BAG, Urt. v. 21. Juli 2005 – 6 AZR 498/04 –
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts
1.Ist für den Arbeitgeber bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses der maßgebliche Kündigungsgrund nicht eine eigene Eignungsbeurteilung, sondern die Tatsache der negativen Beurteilung der Arbeitsbeziehungen des Arbeitnehmers zu anderen Mitarbeitern durch die/den Dienstvorgesetzte(n), so reicht eine entsprechende Mit teilung an den Personalrat aus.
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