§ 69, § 85 Abs. 1 Nr. 6, 7, § 91 LPersVG Bln.
§ 16 IfSG.
Kann die Frage, ob eine Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb des Dienstgebäudes angesichts der Wiederholungsgefahr zum Gegenstand einer abstrakten Feststellungsklage gemacht werden, fehlt es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung an einem Verfügungsgrund, weil kein irreversibler Nachteil für den Personalrat besteht.
VG Berlin, Beschl. v. 20.8.2020 – 61 L 10/20 PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-25 |
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