1. Zur Auswahl von Diensträumen für den Personalrat.
2. Zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um dem Personalrat einmal zugewiesene Räume gegen den Willen zu entziehen.
3. Zum Anspruch des Personalrats, eine Schreibkraft in den eigenen Diensträumen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
§§ 2 Abs. 1, 42 Abs. III PersVG-LSA.
§§ 2 I, 44 II BPersVG.
VG Dessau, Beschluss vom 21. 11. 03 – 11 A 5/03 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-08-01 |
Seiten 310 - 313
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