Anwesenheit von Wahlbewerbern und Hilfspersonen bei schriftlicher Stimmabgabe
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Grundsätze der freien und geheimen Wahl dadurch verletzt werden, dass ein Wahlbewerber (Brief-)Wahlunterlagen für eine Personalratswahl persönlich überbringt und Wahlberechtigte ihre Stimme in seiner Gegenwart bzw. der Gegenwart eines von ihm als Sprachmittler hinzugezogenen Dolmetschers abgeben (Bestätigung und Fortführung von OVG NRW, Beschlüsse vom 6. 8. 1962 – CB 10/62 –, ZBR 1962, 390, und vom 7. 8. 1998 – 1 A 777/97.PVL –).
§§ 16 Abs. 1, 22 Abs. 1 LPVG NRW.
OVG NRW, Beschl. vom 31.3.2006 – 1 A 5195/04.PVL –
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