Arbeitsgemeinschaften der Personalräte sind als Realität fast so alt wie die Personalvertretung selbst. Als offizielles Organ der Personalvertretung blicken sie dagegen auf eine eher schwierige Historie zurück. Mit der Novellierung des BPersVG wurde mit den §§ 96–98 BPersVG F. 2021 als neues Kapitel 6 auch bundesrechtlich eine derartige Regelung verankert. Dies etatisiert eine tatsächlich auch im Bund bereits seit Jahrzehnten bestehende Einrichtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-25 |
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