Zur Behandlung dienststellenübergreifender Fragen streben Personalvertretungen vielfach eine Koordinierung ihrer Arbeit über Arbeitsgemeinschaften an, teils auf örtlicher Ebene, teils ressortübergreifend. Die Rechtsprechung hat derartige Arbeitsgemeinschaften ohne konkrete gesetzliche Aufgaben traditionell eher misstrauisch beäugt, und dabei auch die Erzeugung von Ansprüchen auf Reisekostenvergütung und Dienstbefreiung geargwöhnt. Zunehmend erweisen sich die Arbeitsgemeinschaften jedoch als wichtiger Notbehelf zur Schließung von Beteiligungslücken. Etliche Landesgesetzgeber haben sie ausdrücklich gesetzlich verankert, was die Rechtslage im Bund und in den übrigen Ländern für die Personalräte indes zusätzlich kompliziert.
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