Arbeitszeiterfassung bei Reisen von Personalratsmitgliedern
1. Ein Personalrat kann sich auf eine Betroffenheit seiner Rechtsstellung und seiner Interessenlage berufen, wenn er unabhängig von einem konkreten Fall abstrakt geklärt wissen will, ob und in welchem Umfang Zeiten für die Teilnahme seiner Personalratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen gemäß § 45 PersVG LSA anzurechnen sind.
2. Mitgliedern des Personalrats ist die Reisezeit zu einer im Sinne des § 45 PersVG LSA erforderlichen Schulungsveranstaltung in dem Umfang als Dienstzeit anzurechnen, wie er gemäß den geltenden Dienstvereinbarungen des Beteiligten auch für die übrigen Bediensteten gilt (§ 8 PersVG LSA).
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten € 5,08* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.