Kaum ein Gesetz hat nach seiner Verabschiedung, aber auch im Vorfeld einen solchen politischen und medienwirksamen Wirbel verursacht wie das am 18.8.2006 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“, dessen Kernstück das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist. Kritik ist von verschiedenen politischen Richtungen und speziell von Arbeitgeberseite, aber auch in der Wissenschaft an diesem Gesetz geübt worden. Bereits kurz nach seinem In-Kraft-Treten musste das Gesetz am 2.12.2006 korrigiert werden, so dass zu Recht von einem gesetzgeberischen Pannenstück par excellence gesprochen worden ist. Des ungeachtet wird aber das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Arbeitsleben haben. Auch die Arbeit der Personalvertretungen wird davon nicht unberührt bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-05 |
Seiten 231 - 244
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