Bei Verhandlungen zwischen der Dienstelle und dem Personalrat wird vorausgesetzt, dass der Personalrat über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um als gleichberechtigter Partner an den Verhandlungen teilzunehmen. Eine Methode der Vermittlung von Fachkenntnissen, welche sich in der Praxis bewährt hat, ist die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen. Welche Hürden im Vorfeld vom Personalrat zu nehmen sind, damit eine erfolgreiche Teilnahme an einer Bildungs- und Schulungsveranstaltung einzelner Personalratsmitglieder ermöglicht wird, soll der Artikel aufzeigen, wobei die teilweise voneinander abweichende Rechtsprechung des BVerwG und des BAG mit betrachtet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-23 |
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