Ob der Personalrat Beschlüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen zu fassen hat oder ob dies auch im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen möglich ist bzw. sein sollte, wurde in der jüngeren Vergangenheit im Schrifttum bereits mehrfach thematisiert. Einen neuen und unerwartet entstandenen Hintergrund hat diese Fragestellung durch die Corona-Situation bekommen und den Bundes- sowie einige Landesgesetzgeber dazu veranlasst, eilig befristete Neuregelungen zu den Ausgestaltungsformen von Personalratssitzungen und -beschlussfassungen zu erlassen. Der Beitrag dokumentiert und bewertet diese Gesetzesänderungen. Er arbeitet zudem in knapper Form die markanten Eigenheiten der jeweiligen Sitzungs- bzw. Beschlussfassungsformen heraus und mahnt dazu, dass der Reformgesetzgeber jenseits der Bewältigung der Corona-Situation mit Bedacht etwaige Änderungen vornehmen sollte.
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