§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG NRW.
Die Zuordnung eines Polizeibeamten zu einer anderen Dienstgruppe derselben Autobahnpolizeiwache ist keine Umsetzung und unterliegt als bloße verwaltungsorganisatorische Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Personalrats.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.10.2021 – 20 A 3903/19.PVL
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-06 |
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