§ 65 Abs. 2 Nr. 2 NPersVG.
§§ 29 ff. TVÜ-VKA.
Die durch einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA ausgelöste Rechtsanwendung des Dienststellenleiters unterliegt – wenn der Antrag abgelehnt wird – als (Neu-)Eingruppierung der Mitbestimmung des Personalrats nach § 65 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 NPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 19.10.2021 – 5 P 3/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-25 |
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