§ 66 Abs. 7 Sätze 4 bis 9, § 72 Abs. 4 Satz 1 LPVG NRW.
§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.
Vom Begriff der „Aufstellung des Urlaubsplans“ im Sinne des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 LPVG NRW ist auch die der konkreten Festlegung des Urlaubs sachlich und zeitlich vorgelagerte abstrakt-generelle Festlegung sogenannter allgemeiner Urlaubsgrundsätze umfasst (Änderung der Rechtsprechung).
BVerwG, Beschl. v. 21.9.2022 – 5 P 17.21 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 183
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-21 |
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