Ausschluss der Mitbestimmung bei Ämtern in leitender Funktion, VG Frankfurt, Beschluss vom 27. 9. 2004 – 23 L 3456 04 (V) –
§ 79 Nr. 1 Buchst. c HPVG schließt die Mitbestimmung bei Beförderungen aus, wenn sich die beförderten Beamten bereits in einem Amt mit leitender Funktion i. S. d. § 19a HBG befinden und durch die Beförderung auch nicht aus der Leitungsfunktion ausscheiden. In Kommunen können Ämter in leitender Funktion nach § 19a Abs. 1 S. 2 HBG in 2 Hierarchieebenen unterhalb der Ebene des Magistrats, Gemeindevorstands bzw. der Stadträte, Beigeordneten eingerichtet werden.
§ 19a Abs. 1 HBG.
§§ 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, 79 Nr. 1 Buchst c HPersVG.
Art. 137 Verf HE.
VG Frankfurt, Beschluss vom 27. 9. 2004 – 23 L 3456 04 (V) –
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