1. Die Zentren des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf sind selbstständige Betriebseinheiten im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 5 HmbPersVG.
2. Eine Vollmacht, welche den Kaufmännischen Leiter eines Zentrums des Klinikums zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen in Angelegenheiten des Zentrums bis zu einem Betrag von 500.000 € berechtigt, ist keine Generalvollmacht im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 5 HmbPersVG.
§ 88 Abs. 2 Nr. 5 HmbPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2008 – 6 P 4.07 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.08.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-28 |
Seiten 315 - 319
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