§ 75 Abs. 3 Nr. 1, § 85 Abs. 1 Nr. 6a BPersVG.
Zur grundsätzlichen Rechtsbedeutung der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Falle einer Personalanforderung durch eine andere Dienststelle das Mitbestimmungsrecht des Personalrats der personalabgebenden Dienststelle gem. § 85 Abs. 1 Nr. 6a BPersVG ausgeschlossen ist.
(Redaktioneller Leitsatz aus den Gründen)
BVerwG, Beschl. v. 19.11.2019 – 5 PB 6/19 –
(zur vorgehend abgedruckten Entscheidung OVG Saarland, Beschl. v. 20.3.2019 – 4 A 173/18 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-24 |
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