Ausschluss des Mitbestimmungsrechts wegen einer der Besoldungsgruppe A 16 entsprechenden Arbeitnehmerstellung
Art. 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG.
Zur Einordung der Einstellung eines Bereichsleiters bei der Bayerischen Landesbank im Hinblick auf Art. 78 Abs. 1 Nr. 1 BayPVG, der das Mitbestimmungsrecht u. a. ausschließt für Arbeitnehmer, die sich in entsprechender Stellung befinden wie Beamte der Besoldungsgruppe A 16 und höher.
(Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
VG München, Beschl. v. 1.4.2025 – M 20 P 22.2149 –
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