In einer neuen Entscheidung zum Soldatenbeteiligungsrecht bezieht das BVerwG Position zu der Frage, welche Verstöße gegen gesetzliche Regeln oder eine Geschäftsordnung einen Antrag auf Ausschluss des Vorsitzenden aus dem Gremium wegen fehlerhafter Geschäftsführung tragen können. Sind Mitbestimmungsrechte gesetzlich Gremien anvertraut, entscheiden diese grundsätzlich durch Mehrheitsbeschlüsse darüber. Stets gibt es gesetzliche Leitplanken, was eine Mehrheit der überstimmten Minderheit nicht zumuten darf. In diesem Rahmen setzt die jeweilige Mehrheit jedoch die Spielregeln selbst. Überschreitet der Vorstand den gesetzlichen Rahmen, schützt im Extremfall auch eine große Mehrheit nicht vor Konsequenzen.
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