Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz des Jahres 2007 hat zahlreiche Änderungen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gebracht. Diese Änderungen wirken sich auch auf den öffentlichen Dienst aus. Zwei wesentliche Faktoren dieser Änderungen sind zum 1. 1. 2009 in Kraft getreten, nämlich der Gesundheitsfonds und die bundeseinheitlichen Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier wurde eine mehr als 120-jährige Tradition aufgegeben. Immer waren die Krankenkassen bisher autonom, d. h. sie legten durch ihre Selbstverwaltungsorgane in ihren Satzungen die Beitragssätze fest und sie kassierten auch die Beiträge. Mit diesen Beiträgen finanzierten sie ihre Ausgaben.
Das hat sich nun beides ganz entscheidend geändert. Die Beitragssätze werden nicht mehr durch die Krankenkassen, sondern durch die Bundesregierung festgelegt. Die bei den Krankenkassen eingehenden Krankenversicherungsbeiträge sind an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten. Dieser verteilt die Beiträge nach bestimmten Grundsätzen wieder an die Krankenkassen.
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