Der Beitrag lenkt den Blick auf die Entscheidungskonstellation und -kompetenzen in der Dienststelle. Dabei legt er den Fokus auf die Entscheidungsfreiräume des Personalrats im Rahmen der Kostenübernahme durch die Dienststelle nach § 44 Abs. 1 BPersVG, die auf einem eigenen Beurteilungsspielraum bei der hier gebotenen Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe beruhen, dessen Nutzung zu einer Bindung des Dienststellenleiters führt und letztlich die Ausübung von Entscheidungsgewalt durch den Personalrat darstellt. Die Abhandlung vollzieht die Begründetheit dieses Beurteilungsspielraums vor dem Hintergrund des Allgemeinen Verwaltungsrechts nach und verdeutlicht dann, dass die Entscheidungsfreiheit des Dienststellenleiters beschränkt wird und – auf der Grundlage einer sozialwissenschaftlich orientierten Folgenbetrachtung – der
personalrätliche Beurteilungsspielraum die dem Dienststellenleiter zugewiesene Herrschafts-Macht – wie auch bei der Mitbestimmung – nicht nur kontrolliert, sondern abbaut.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-29 |
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