§ 75 Abs. 1, § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG.
Art. 33 Abs. 2 GG.
Zu den Maßstäben nach der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wann Gründe, die der Personalrat im Zusammenhang mit der Zustimmungsverweigerung für eine Maßnahme der Dienststellenleitung anführt, beachtlich bzw. unbeachlich sind.
(Leitsatz aus den Gründen)
BVerwG, Beschl. v. 20.5.2020 – 5 PB 28.19 –
(zur Entscheidung OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.9.2019 – 6 L 2/17 –, PersV 2020, 192)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-26 |
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