§ 44 BeamtStG.
§ 77 Abs. 2 LBG BB.
§ 13 Abs. 1 Satz 1 EUrlDbV BB.
§ 66 Nr. 4 PersVG BB.
Das in § 66 Nr. 4 PersVG BB geregelte Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Aufstellung des Urlaubsplans zeigt, dass Schließzeiten für die Dienststelle (Dienststellenferien) unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden können.
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.9.2022 – OVG 4 B 13.19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-21 |
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