In der jüngeren Zeit gab es mehrere höchstrichterliche Entscheidungen, in denen es um verfassungsfeindliche Bekundungen von Beamtinnen und Beamten ging, oder um die Frage, inwieweit politische Kritik durch Beamtinnen und Beamte zulässig ist. Dies wird im vorliegenden Beitrag zum Anlass genommen, die Grenzen von grundsätzlich zulässiger politischer Meinungsäußerung und Betätigung von Beamtinnen und Beamten außerhalb des Dienstes zu beleuchten. Im Zentrum steht dabei eine Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1975 zur politischen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten, die vor dem Hintergrund der Geschehnisse in der heutigen Zeit erstaunlich aktuell wirkt.
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