Nahezu täglich wird über das seit April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) berichtet. Dabei werden Anbau, Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabis sowie der zulässige Tetrahydrocanabiol-Gehalt (THC-Gehalt) beim Führen von Kraftfahrzeugen thematisiert. Obwohl die Regelungen den Schwerpunkt auf den privaten Bereich legen, gehen die Auswirkungen des CanG über den privaten Bereich hinaus und berühren auch die Arbeitswelt. Das CanG schafft damit auch ein neues Aufgabenfeld für die Personalratstätigkeit. Nachfolgend wird das CanG aus dem Blickwinkel der Personalvertretung betrachtet und es werden wesentliche Punkte und Aspekte für den Dienstbetrieb und Dienstablauf aufgezeigt.
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