In einem Beschluss vom 19.10.2015 hat sich das BVerwG ausführlich mit dem Fragenkreis der Befangenheit im Personalvertretungsrecht befasst. Über den konkret entschiedenen Sachverhalt hinausgehend bietet dieser Beschluss den Anlass, mit einer grundsätzlichen Sichtweise die Befangenheit im Personalvertretungsrecht in den Blick zu nehmen und zudem die Regelungssituation im Bundespersonalvertretungsgesetz sowie in den einzelnen Landespersonalvertretungsgesetzen einer Detailanalyse zu unterziehen.
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