Beginn der Ausschlussfrist bei altersdiskriminierender Besoldung
In den Fällen der altersdiskriminierenden Besoldung von Beamten durch §§ 27 und 28 BBesG a. F. begann der Lauf der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der Verkündung des Urteils des EuGH vom 8.9.2011 in der Sache Hennigs und Mai (Aufrechterhaltung der bisherigen Rspr, BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 – 2 C 6.13 – BVerwGE 150, 234 Rn. 52, vom 30.10.2014 – 2 C 36.13 – Buchholz 240 § 27 BBesG Nr. 6 Rn. 20 und vom 20.5.2015 – 2 A 9.13 – Rn. 13).
§§ 27 und 28 BBesG 2002.
§§ 15 und 24 AGG.
Art. 2, 6 und 17 RL 2000/78/EG.
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