Mit dem Verweis in § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 2. Alt Sächs- PersVG auf die Legaldefinition des Einzugsgebiets im Sächsischen Umzugskostengesetz wird nicht nur die dortige Entfernungsangabe, sondern auch die Berechnungsmethode in Bezug genommen.
§ 80 SächsPersVG.
SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2015 – 9A 344/14 PL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-26 |
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